Grundsätze, für die wir eintreten

Als Einrichtung im Auftrag der Kirche im Dienst christlicher Nächstenliebe sind wir dem Leben und der Botschaft Jesu verpflichtet.

Wir orientieren uns an seiner bedingungslosen Annahme des Menschen und an seiner besonderen Zuwendung zu den Randgruppen der Gesellschaft.

Von hier leiten wir die Grundsätze unseres Handelnsab und stellen uns dabei den Herausforderungen von heute.

  1. Wir schützen und fördern das Leben in all seinen Erscheinungsformen, um der Würde des Menschen gerecht zu werden. Jeder Mensch, jedes Leben ist von Gott gewollt und erhält von daher seine tiefste Würde. Sie ist unabhängig von Religion, Alter, Geschlecht, Hautfarbe und sozialer Herkunft.
  2. In unserer Arbeit behandeln und unterstützen wir Menschen, die durch Krankheit, Unfall oder Gewalt in eine kritische und belastende Lebenssituation gekommen sind. Das geschieht einerseits durch eine qualifizierte ärztliche, pflegerische und medizinisch-technische Versorgung, andererseits durch seelsorgliche und psychosoziale Begleitung.
  3. Wir sind mehr als ein Dienstleistungsunternehmen; deshalb stellen wir uns immer wieder der Verpflichtung, nicht nur das kranke „Organ“, sondern den ganzen Menschen zu sehen und auf ihn einzugehen. Diese ganzheitliche Zuwendung bedarf der inneren Bereitschaft dazu.
  4. Ausgehend vom christlichen Menschenbild stellen wir uns besonders den ethischen Grundfragen und setzen uns mit ihnen auseinander.
  5. Im Interesse unserer Patienten und aller Mitarbeiter/innen sehen wir in der Zukunftssicherung unseres Hauses in Ludwigshafen ein wesentliches Ziel. Um es erreichen zu können verpflichten sich Krankenhausleitung und Mitarbeiter/innen in besonderer Weise der Wirtschaftlichkeit.
  6. Wir verstehen uns als Dienstgemeinschaft,  in der alle gemeinsam zur Erfüllung unserer Aufgaben beitragen. Das geschieht durch beständigen Informationsfluss von oben nach unten, von unten nach oben; durch Informationsaustausch untereinander und durch die Verpflichtung sich eigenständig zu informieren. Alle Mitarbeiter/innen - unbeschadet ihrer Rechtsstellung oder Aufgabe - sind  an die Leitlinien gebunden und zur Loyalität gegenüber dem Dienstgeber verpflichtet. Der Dienstgeber seinerseits erwidert diese Loyalität durch Korrektheit, Verlässlichkeit und Fürsorge im Umgang mit seinen Mitarbeiter/innen.