Begleitperson im Krankenhaus
Sofern Sie als Patient eine Begleitperson mitnehmen möchten, kann diese zusammen mit Ihnen aufgenommen werden, ohne selbst behandelt zu werden. Die Kosten werden - sofern die Anwesenheit medizinisch notwendig ist - von Ihrer Krankenkasse übernommen. Am besten Sie klären dies bereits im Vorfeld mit Ihrer Kasse.
Begleitung von erwachsenen Patienten
Bitte beachten Sie, dass eine Mitaufnahme ohne medizinische Indikation nur im Rahmen der vorhandenen Bettenkapazität möglich ist und als Wahlleistung in Rechnung gestellt wird. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Patientenmanagement.
Begleitung von Kindern
Im St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind im Krankenhaus zu begleiten. In der Regel kann in der Kinderklinik ein Elternteil im Patientenzimmer auf einer Liege übernachten, die Sanitäreinrichtungen befinden sich im gleichen Raum. Ihre Mahlzeiten erhalten Sie aufs Zimmer.
Bei Kindern unter 6 Jahren werden die Kosten für die Mitnahme eines Elternteils als Begleitperson von den meisten Krankenkassen übernommen, sodass die Unterbringung und Verpflegung für Sie kostenfrei ist. Bei Kindern, die älter als 6 Jahre sind, ist Ihre Unterbringung zwar immer wünschenswert, aber leider nur in Ausnahmefällen medizinisch indiziert, sodass für Sie Übernachtungskosten anfallen. Wir empfehlen Ihnen, Wertgegenstände oder größere Geldbeträge zu Hause zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kinderklinik.
Während Infektionsrisikozeiten kann es wegen der starken Nachfrage zu Einschränkungen kommen.
Auch Begleitpersonen werden zu Pandemiezeiten getestet.
Begleitung von Frühgeborenen
Für Eltern von Frühgeborenen haben wir im St. Marienkrankenhaus ein Elternhotel, damit sie in der Nähe Ihres Kindes bleiben können. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeitenden von Station Däumling und unsere Nachsorgeschwestern von den Marienkäfern.
Familienzimmer
In der Geburtshilfe bieten wir nach Möglichkeit Familienzimmer an. Hierfür ist eine Zuzahlung notwendig.