Krankenhausunterricht in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Stationär und teilstationär behandelte und schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden entsprechend den Handreichungen für den Krankenhausunterricht des Landes Rheinland-Pfalz innerhalb der Klinik durch Lehrer und Lehrerinnen, die von ihren Stammschulen delegiert werden, unterrichtet.

Im Verlauf der tagesklinischen Behandlung werden die Patienten wieder in ihre Heimatschule zurückgeschult, beziehungsweise findet ein Außenschulversuch, zum Beispiel im Schulzentrum Mundenheim, statt. 

Die Lehrer und Lehrerinnen im Krankenhausunterricht sind in das therapeutische Team der Stationen integriert und arbeiten eng zusammen mit Eltern und Heimatschule.

Unterrichtskonzept

  • Arbeiten in Kleingruppen bis maximal sechs Schüler (unter Beachtung der jeweiligen Krankheitsbilder, der persönlichen Belastbarkeit und der individuellen Lernvoraussetzungen und Förderbedürfnisse)
  • Unterricht in den Kernfächern
  • Fächerübergreifender und projektorientierter Unterricht
  • Abklärung der Lern- und Arbeitsstrategien
  • Begabungsangepasster Unterricht
  • Eingehen auf persönliche Fähigkeiten, Interessen und Zukunftserwartungen
  • Schriftliche Leistungsüberprüfungen finden in der Regel nicht statt
  • Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts für die Heimatschule, über die Unterrichtsinhalte und Lernergebnisse. Die Sorgeberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler erhalten eine Kopie.
  • Regelmäßige Kommunikation
    - mit den Lehrern aus der Heimatschule
    - mit den Sorgeberechtigten (bei Bedarf)
  • Zugewandtheit / Ernstnehmen der Schülerpersönlichkeiten
  • Voraussetzung ist, dass Schülerinnen und Schüler gewillt sind, den angebotenen Unterrichtsrahmen zu nutzen
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den beteiligten Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Bezugsbetreuerinnen und Bezugsbetreuern, sowie den Lehrkräften der Heimatschulen.
  • Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in den Schulalltag der Heimatschule, eventuell Begleitung des Wiedereinstiegs
  • Eventuell Beschulung in einem Außenschulversuch an einer kliniknahen Gastschule zur Belastungserprobung
  • Gespräche mit den Sorgeberechtigten

(Rechtsgrundlagen für den Krankenhausunterricht in Rheinland-Pfalz: siehe Schulgesetz vom 24.07.2014 und Verwaltungsvorschrift vom 22.07.2015)