Krankenhausunterricht in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Stationär und teilstationär behandelte und schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden entsprechend den Handreichungen für den Krankenhausunterricht des Landes Rheinland-Pfalz innerhalb der Klinik durch Lehrer und Lehrerinnen, die von ihren Stammschulen delegiert werden, unterrichtet.

Im Verlauf der Behandlung werden die Patientinnen und Patienten wieder in ihre Heimatschule zurückgeschult. Dies erfolgt in der Regel in Form einer stundenweise sich steigernden Wiedereingliederung.

Die Lehrer und Lehrerinnen im Krankenhausunterricht sind in das therapeutische Team der Stationen integriert und arbeiten mit Sorgeberechtigten und Heimatschule zusammen.

Unterrichtskonzept

  • Arbeiten in Kleingruppen bis maximal sechs Schülerinnen und Schüler (unter Beachtung der jeweiligen Krankheitsbilder, der persönlichen Belastbarkeit und der individuellen Lernvoraussetzungen und Förderbedürfnisse)
  • Unterricht in den Kernfächern
  • Fächerübergreifender und projektorientierter Unterricht
  • Abklärung der Lern- und Arbeitsstrategien
  • Begabungsangepasster Unterricht
  • Eingehen auf persönliche Fähigkeiten, Interessen und Zukunftserwartungen
  • Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts für die Heimatschule über die Unterrichtsinhalte sowie das Lern- und Arbeitsverhalten
  • Regelmäßige Kommunikation
    - mit den Lehrern aus der Heimatschule
    - mit den Sorgeberechtigten (bei Bedarf)
  • Bei Bedarf Beratung der Lehrkräfte der Heimatschulen
  • Zugewandtheit und Ernstnehmen der Schülerpersönlichkeiten
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den beteiligten Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Bezugsbetreuerinnen und Bezugsbetreuern, sowie den sozialen Diensten
  • Professionelle pädagogische Beratung im Behandlungskontext
  • Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in den Schulalltag der Heimatschule, eventuell Begleitung des Wiedereinstiegs
  • Bei Bedarf Beschulung in einem Außenschulversuch an einer kliniknahen Gastschule zur Belastungserprobung

Voraussetzung für die erfolgreiche Unterrichtsteilnahme ist, dass Schülerinnen und Schüler gewillt sind, den angebotenen Unterrichtsrahmen zu nutzen.

 Rechtsgrundlagen für den Krankenhausunterricht in Rheinland-Pfalz sind das Schulgesetz vom 24.07.2014 und die Verwaltungsvorschrift vom 22.07.2015.