Kinderschutzkonzept

Die Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) und die Kinderschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland stellen bindende rechtliche Rahmenbedingungen unseres therapeutischen Handelns dar.

Zu allen Artikeln der Konvention haben eine Arbeitsgruppe aus einem multiprofessionellen Team - phasenweise, mit Unterstützung durch den Interventionsbeauftragten im Bereich Hilfe und Prävention von Missbrauch des Bistums Speyer - und auch die jeweiligen Patientengruppen auf den Stationen im Sinne einer Risikoanalyse im Rahmen von Ferienprojekten, einen Abgleich mit den Abläufen in der Klinik vorgenommen. Daraus ist in einem Prozess über zwei Jahre das nun vorliegende auf unsere Klinik speziell angepasste Kinderschutzkonzept gewachsen.

Bei Patienten mit psychischer Belastung muss je nach Symptomatik und störungsspezifischen Verhaltensmustern von einer erhöhten Vulnerabilität und damit auch Gefährdung im Kontext einer potenziellen Verletzung von Kinderrechten ausgegangen werden. Somit ist eine erhöhte Sensibilität bei allen Mitarbeitern dringend erforderlich. Unsere Klinik soll ein geschützter Ort sein, an dem sich unsere Patienten sicher und angenommen fühlen und unsere Mitarbeitenden eine hohe Handlungskompetenz im Kontext der Kinderrechte besitzen.

Gleichzeitig entwickelte sich im Rahmen der Eröffnung der Trauma-Ambulanz und im weiteren Verlauf auch einer spezialisierten Trauma-Station eine – durch im therapeutischen und pädagogischen Bereich speziell fortgebildete Mitarbeitende – besondere Expertise, die immer wieder in die Etablierung und Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes eingebunden werden konnte.

Kinderschutzkonzept der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik