Gelenkerhaltende Operationsverfahren bei Arthrose
Arthroskopie
Eine Gelenkspiegelung, d.h. der Blick in das Innere des Knies mit Hilfe einer Optik, ist ein minimal-invasives Operationsverfahren und kommt in frühen Krankheitsstadien mit Zeichen einer primären Meniskusschädigung oder Hinweise auf einen freien Gelenkkörper in Frage. Ziel ist die Beseitigung mechanischer Irritationen wie destruierte Meniskusanteile oder freier Gelenkkörper. Bei einer Synovialitis kann eine Synovialektomie angezeigt sein. Diese Verfahren sollen die Beschwerdesymptomatik temporär vermindern. Ein Fortschreiten der Arthrose kann hierdurch nicht verhindert werden.
Umstellungsosteotomie
Bei einer O- oder X-Beinstellung werden die Gelenkflächen im Knie ungleichmäßig belastet. Hierdurch können ein Knorpelschaden und eine fortschreitende Arthrose entstehen. Besteht eine Abweichung der Beinachse und ein korrespondierender Knorpelschaden in dem überlasteten Gelenksabschnitt, so kann durch eine operative Achskorrektur die Hauptbelastung von dem erkrankten Gelenkkompartiment auf das gesunde verlagert werden. Hierdurch wird die mechanische Beanspruchung des Kniegelenks vermindert, Schmerzen reduziert und ein Fortschreiten der Arthrose verzögert. Voraussetzung hierfür ist, dass nicht alle Gelenkkompartimente von der Arthrose betroffen sind.
Die operativen Achskorrekturen werden kniegelenksnah am Oberschenkel oder Schienbein durchgeführt. Dabei wird der Knochen an präoperativ exakt geplanten Positionen durchtrennt (Osteotomie) und in der korrigierten Achse mit einer Metallplatte stabilisiert. Durch moderne, winkelstabile Implantate kann das Bein relativ zügig wieder belastet werden. Eine Metallentfernung ist danach nicht zwingend erforderlich.
Direkt nach der OP muss das operierte Bein entlastet werden. Postoperativ erfolgt eine krankengymnastische Behandlung. Bis zur abgeschlossenen Knochenheilung nach ca. sechs bis acht Wochen darf das Bein nur teilbelastet werden. Danach kann das Bein zunehmend belastet werden. Bis zum Erreichen der Vollbelastung ist eine Thromboseprophylaxe notwendig.