Mitarbeitervertretung

Die MAV (Mitarbeitervertretung) wurde im Jahre 1987 gegründet. Sie setzt sich aktuell aus 15 Mitgliedern zusammen und ist zuständig für das Kinderheim St. Annastift, das Hospiz Elias und das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus. Einmal wöchentlich findet eine MAV-Sitzung statt, in der aktuelle Themen bearbeitet und verabschiedet werden. Dazu gehören Einstellungen, Anfragen von Mitarbeitern, Dienstvereinbarungen, Schlichtungsgespräche, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder Eingruppierungen.

Aufgaben der Mitarbeitervertretung - MAV

  • Die MAV und seine Mitglieder sind Ansprechpartner für jeden einzelnen Mitarbeiter und den Dienstgeber.
  • Die MAV kümmert sich um die Interessen und Angelegenheiten der Mitarbeiter, entsprechend der Tätigkeit eines Personalrats.
  • Sie sorgt dafür, dass die Gesetze und Vertragsregeln durch den Dienstgeber und die Dienstnehmer eingehalten werden.
  • Jeder Dienstnehmer hat das Recht, sich durch die MAV vertreten zu lassen.
  • Die MAV ist auch für die Belange der Schwerbehinderten der Einrichtung zuständig und arbeitet mit der Schwerbehindertenvertrauensmann zusammen.
  • Gleiches trifft für die besonderen Interessen der jugendlichen Mitarbeiter/innen, die eigene Schüler- bzw. Jugendsprecher/innen wählen.

In ihrem Einsatz treten diese drei Gremien der Mitbestimmung vorwiegend für die Mitarbeiter ein, tragen dabei aber auch eine eigene Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft der gesamten Einrichtung. Zusammen mit dem Dienstgeber wirken sie mit an einer Dienstgemeinschaft im eigentlichen Sinne.

Die gesetzliche Grundlage der MAV ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Die MAVO wird vom Bischof des Bistums als rechtsgültig bearbeitet und erlassen.

Voraussetzung der Arbeit der MAV

Wichtige Voraussetzungen für die MAV-Arbeit ist der Anspruch auf begrenzte Freistellung von MAV-Mitgliedern und ein Rechtsanspruch für regelmäßige Schulungen, um fachgerechter und kompetenter Ansprechpartner für Dienstnehmer und Dienstgeber zu sein.

Mitarbeiter mit Behinderungen

Da sich unsere Schwerbehindertenvertretung seit vielen Jahren dafür einsetzt, ist es in enger Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenbeauftragten des Arbeitgebers und der MAV gelungen, die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungszahl für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen sowie Gleichgestellte zu erreichen und zu halten. Das oberste Gebot hierbei lautet: Die Würde des Menschen erhalten, den Arbeitsplatz behalten.