Zuzahlung

Gesetzliche Regelung Zuzahlung

Als volljähriger Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Behandlungstag zu bezahlen, sofern Sie nicht insgesamt von Zuzahlungen befreit sind. Diese Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

Bitte vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und geben Sie uns eine Einzugsermächtigung oder denken Sie daran, die Zuzahlung direkt nach Ihrem Aufenthalt zu entrichten. Dies ist auch per Kartenzahlung möglich. Der Gesetzgeber hat die Einziehung dieser Zuzahlungen vollständig auf die Krankenhäuser übertragen. Die Zuzahlungen sind eine Forderung Ihrer Krankenkasse und werden von den Krankenhäusern nicht einbehalten, sondern an diese weitergeleitet. Die Krankenhäuser handeln also im Auftrag Ihrer Krankenkasse. Alle Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen (notfalls mit Zwangsmitteln) einzuziehen.