Vorgehen im Notfall / bei einer akuten Krise

Unsere Klinik unterhält die Pflichtversorgung für minderjährige Patienten, die mit ihrem Erstwohnsitz in folgenden Gebieten wohnen

  • Stadt Ludwigshafen
  • Stadt Frankenthal

Rhein-Pfalz-Kreis (Norden/Mitte) mit den Verbandsgemeinden

  • Bobenheim-Roxheim
  • Kleinniedesheim
  • Großniedesheim
  • Beindersheim
  • Heuchelheim
  • Heßheim
  • Lambsheim
  • Rödersheim / Gronau
  • Hochdorf / Assenheim
  • Maxdorf
  • Birkenheide
  • Fußgönheim
  • Dannstadt-Schauernheim
  • Mutterstadt
  • Altrip
  • Limburgerhof
  • Neuhofen

Für Notfälle tagsüber kontaktieren Sie bitte primär Ihren niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater/-psychotherapeuten, bei dem Ihr Kind in Behandlung ist.
 
Darüber hinaus bieten wir Krisengespräche sowohl während unserer Ambulanzsprechzeiten sowie außerhalb dieser Zeiten über unseren ärztlich-psychologischen Rufdienst an.

  • Krisenanrufe nehmen wir telefonisch Montag bis Donnerstag 9.30-12.00 Uhr und 14.30-16.30 Uhr, sowie am Freitag 9.30-12.00 Uhr unter Tel.: 0621-5702-4222 an.
  • Außerhalb unserer Dienstzeiten rufen Sie bitte die Zentrale des St. Marienkrankenhauses über Tel.: 0621-5501-0 an.

Telefonisch können Sie Ihr Anliegen schildern. Es kann somit im Vorfeld schon einiges abgeklärt werden. Nach Absprache mit dem Arzt/Psychologen kann dann Ihr Sohn/Ihre Tochter zu einer Notfallvorstellung in unsere Klinik kommen, wo in einem ausführlichen Gespräch über die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme zur Krisenintervention entschieden wird. Sollte keine unmittelbare notfallmäßige stationäre Aufnahme angezeigt sein, werden mit Ihnen entsprechende Empfehlungen besprochen.

Bitte beachten Sie, dass ein Krisengespräch nur dann erfolgen kann, wenn ein Patient/eine Patientin für sich selbst oder andere akut eine Gefahr darstellt, d.h. bei Suizidabsichten, körperlichen Angriffen/Gewaltandrohungen gegenüber Dritten. Unsere diensthabenden Ärzte und Psychologen klären eine mögliche Krisenvorstellung in jedem Fall vorab durch telefonische Rücksprache mit Ihnen.
 
Bei einem Krisengespräch ist unbedingt die Anwesenheit mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Ebenfalls benötigen wir die Versicherungskarte des Patienten.