Datenschutz in unserem Krankenhaus
Die strikten Auflagen des Datenschutzgesetzes werden in unserem Krankenhaus gewissenhaft eingehalten.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Nur Sie selbst können und dürfen Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ihn ermächtigen, zum Beispiel Ihren Angehörigen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand zu geben. Das Pflegepersonal darf grundsätzlich keine Auskunft geben.
Alle Ihre Angaben werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertraulich behandelt und unterliegen sowohl der allgemeinen Schweigepflicht als auch dem Katholischen-Datenschutzgesetz (KDG).
Auch gegenüber Kirchengemeinden oder Behörden dürfen wir keine Angaben machen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann unser Personal deshalb auch am Telefon Ihren Angehörigen nur zurückhaltend Auskunft über Sie geben. Dies gilt ebenso für die Information im Falle von freudigen Ereignissen.
Patienteninformation Datenschutz
Die Einhaltung des Datenschutzes unterstützt der Datenschutzbeauftragte der St. Dominikus Krankenhaus und Jugendhilfe gGmbH.
Mehr zum Datenschutz auf unserer Webseite erfahren Sie hier.