Aktuelle Regelungen im Bezug auf das Coronavirus (Stand 15.09.2020)

Hier die aktuellsten Informationen

Kommen Sie im Corona-Verdachtsfall bei einem Notfall nicht ohne telefonische Anmeldung in die Notaufnahme, damit wir eine fachgerechte Betreuung gewährleisten können.


Geburt

  • Partner/Partnerin darf bei der Geburt dabei sein
  • Unter der Geburt trägt die Gebärende keine Maske
  • Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreißsaalteam

Besuchsregelung

Für das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus gilt diese Besuchsregelung. Damit folgen wir den verpflichtenden Vorgaben der aktuellen Landesverordnung (GÜLTIG BIS 31.10.2020)

Bitte beachten Sie die Besuchszeit von 15.00-17.00 Uhr.  

  • Wegen der behördlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht kann es zu erheblichen Wartezeiten im Freien kommen. Das gilt auch für schlechtes Wetter. Um Wartezeiten zu verringern, bitten wir Sie, diesen Bogen Besucherselbstauskunft/Verpfichtungserklärung ausgedruckt und ausgefüllt an jedem Besuchstag am Empfang abzugeben.
  • Ein festgelegter Besucher pro Patient ist gestattet, der bereits am Aufnahmetag im Patientenaufnahmezentrum/in der Zentralen Notaufnahme hinterlegt wird. Es kann nicht gewechselt werden!
  • Berechtigte Ausnahmefälle gelten für Eltern von bei uns betreuten Kindern und für Angehörige schwerstkranker Patienten und zur Sterbebegleitung. Über die Ausnahmeregelung entscheiden das jeweilige Arzt- und Pflegeteam der Station nach Einzelfall. Für die Geburtshilfe besteht ebenfalls eine Sonderregelung für Partner.
  • Im Fall von Erkältungssymptomen, Kontakt mit einem Coronaerkrankten oder Rückkehr aus einem Risikogebiet ist kein Besuch möglich.

Wichtig

  • Es gilt eine Maskenpflicht für Besucher und Patienten. Diese gilt auch während des Besuchs im Patientenzimmer.
  • Wir nehmen aus Hygienegründen keine Lebensmittel, Geschenke und Blumen für Patienten entgegen.
  • Kinder dürfen das Krankenhaus nicht betreten, außer sie sind Patienten.
  • Die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Die Vorgaben der Händehygiene sind zu beachten.
  • Die Besucher haben während der Besuchszeit im Patientenzimmer zu bleiben

Um unnötige Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie, bringen Sie den Besucherselbstauskunft/Verpfichtungserklärung ausgedruckt und ausgefüllt an jedem Besuchstag erneut mit und geben Sie diesen am Empfang ab. Stichpunktartige Kontrollen der Identität durch Vorlage des Ausweises werden durchgeführt.


Die Fallzahlen an COVID-19-Erkrankungen in Deutschland sind aktuell steigend. Gelingen konnte die Reduzierung der Fallzahlen durch die raschen und umfangreichen Maßnahmen zum Infektionsschutz und das gute Mitwirken aller. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Pandemie in Deutschland überstanden ist. So bleibt es unverändert wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen.

Die sogenannte AHA-Formel fasst kurz und prägnant zusammen, was Sie auch weiterhin beachten sollten, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen. AHA bedeutet dabei: Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.