ZUTRITT INS KRANKENHAUS NUR MIT FFP2-MASKE!!
Dies gilt für Patienten, Besucher, Handwerker & medizinisch notwendige Begleitpersonen. Die Maske ist mitzubringen!
Notaufnahme St. Marienkrankenhaus / Notaufnahme St. Annastiftskrankenhaus
- Die Notaufnahmen stehen unabhängig vom Impfstatus zur Verfügung.
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht ohne Ausatemventil! (ab dem vollendeten 6. Lebensjahr)
- Bitte rufen Sie unsere Notaufnahme nicht sofort nach der Einlieferung Ihres Angehörigen an, um die Behandlung und unsere Abläufe nicht zu gefährden.
- Begleitpersonen müssen das Haus wieder verlassen (außer es besteht eine medizinische Notwendigkeit der Begleitung, z.B. Eltern von Minderjährigen)
Geburt
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht (ohne Ausatemventil). Unter der Geburt entfällt sie für die Gebärende. Entsprechende FFP2-Masken sind mitzubringen.
- Symptomfreie Begleitperson aus dem gleichen Haushalt darf unter der Geburt dabei sein, wenn der Schnelltest negativ ist.
Besuchsregelung ab dem 26.04.2022
- Jeder Patient kann täglich zwischen 15 und 18 Uhr für 1 Stunde Besuch von 1 Person empfangen. Die Besuchszeiten im Kinderkrankenhaus sind von 10 bis 20 Uhr für 2 Stunden.
- Ausnahmen bestehen für Eltern und Angehörige von Schwerkranken/Sterbenden.
- Ein negativer Corona-Test (anerkannter Schnelltest, kein Selbsttest nicht älter als 24 h oder PCR-Test nicht älter als 48 h) ist Voraussetzung für den Besuch. (gilt nach Infektionsschutzgesetz auch für Geimpfte/Genesene/Geboosterte)
- Nur registrierte Besucher dürfen das St. Marienkrankenhaus betreten. Im St. Annastiftskrankenhaus werden die Daten ebenfalls erhoben.
- Während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend (ohne Ausatemventil, diese ist mitzubringen). Während des Besuchs trägt auch der Patient eine FFP2-Maske.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Besuchsregelung.
Sprechstunden
- Das Tragen einer FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) ist verpflichtend (gilt ab dem vollendeten 6. Lebensjahr für Patienten, darunter mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz, und Begleitpersonen). Die Maske ist mitzubringen.
- Der Impfstatus wird erhoben. Zusätzlich muss für alle (geboostert/geimpft/genesen/ungeimpft) ein negativer offizieller Schnelltest mit entsprechendem digitalen Zertifikat vorliegen (gilt 24h, ab dem vollendeten 11. Lebensjahr).
- Es gelten die gültigen Hygieneregeln - Abstand / Händehygiene / Maske tragen (FFP-2 Maske verpflichtend).
- Bei Aufnahme ins Krankenhaus werden Sie von uns getestet.
- Begleitpersonen können den Patienten nur bei medizinischer Notwendigkeit begleiten (z.B. Elternteil Minderjähriger)
Wichtig
- Wenn Symptome vorliegen oder Kontakt zu einem positiv Getesteten bestand, darf das Krankenhaus nicht betreten werden (außer in akuten Notlagen über die Notaufnahme).
- Coronapatienten stehen unter Quarantäne und können keinen Besuch empfangen.
- Es gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske, ohne Ausatemventil) für Besucher und Patienten. Diese gilt auch während des Besuchs im Patientenzimmer.
- Wir nehmen aus Hygienegründen keine Lebensmittel, Geschenke und Blumen für Patienten entgegen.
- Kinder dürfen das Krankenhaus nicht betreten, außer sie sind Patienten.
- Die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten.
- Die Vorgaben der Händehygiene sind zu beachten.