Für die hohe Qualifikation der Mitarbeitenden und die Erfüllung zahlreicher diabetesspezifischer Leistungsmerkmale sowie ein klar definiertes Behandlungs- und Überweisungsmanagement hat die Medizinische Klinik I erneut das Siegel „Diabeteszentrum DDG“ von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erhalten.
Die DDG zeichnet damit Einrichtungen aus, die eine hohe Qualität in der Diabetesbehandlung bieten. Dazu gehört auch, dass das gesamte Diabetesteam im Diabeteszentrum jährlich eine Vielzahl von Patienten mit Diabetes betreut und so die nötige Erfahrung für die zuverlässige Diagnose, die optimale Diabeteseinstellung, Patientenschulung und Behandlung sammelt.
Diabetes ist die Volkskrankheit Nr. 1 in Deutschland: Über sechs Millionen Menschen sind betroffen. Weil die Krankheit sehr komplex ist, braucht jeder Patient eine speziell auf ihn zugeschnittene Behandlung. Diabetes verursacht häufig zunächst keine Beschwerden, führt unbehandelt jedoch zu ernsten Folgeerkrankungen. Denn ein erhöhter Blutzucker schädigt die kleinen und großen Gefäße. Es kann zu Schlaganfall oder Herzinfarkt, Nierenleiden, Amputationen oder Erblindungen kommen. Durch eine gute medizinische Betreuung lassen sich diese Folgeerkrankungen vermeiden. Eine erfolgreiche Diabetesbehandlung erfordert dabei geschultes und erfahrenes Personal, sowohl Fachärzte, die Diabetologen, als auch Diabetesberaterinnen und -assistentinnen. Das Siegel „Diabeteszentrum DDG“ garantiert, dass in der Einrichtung diese hohe Qualifikation vorhanden ist.
Um das Zertifikat zu erhalten, musste das Team der Klinik die leitliniengerechte Betreuung von Diabetespatienten durch Nachweis von Qualitätsstandards und Behandlungszahlen entsprechend der strengen Richtlinien der DDG nachweisen. Auch Kooperationen mit Fachärzten wie Augen- oder Nierenärzten waren gefordert, denn wenn verschiedenen Fachrichtungen gut zusammenarbeiten, erhöht dies die Chance für Patienten, gefürchtete Folgeerkrankungen, wie Erblindung oder Niereninsuffizienz, zu verhindern.
Das Siegel „Diabeteszentrum DDG“ gilt für drei Jahre, dann muss die Klinik erneut nachweisen, dass sie die strengen Kriterien der DDG erfüllt.