Entlassung / Entlassmanagement

Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase der Versorgungskette von Patienten.

Der Rahmenvertrag zum gesetzlichen Entlassmanagement („EM“) hat zum Ziel, eine lückenlose Versorgung des Patienten im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung zu organisieren. Im Entlassmanagement im St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus arbeiten Pflege, Krankenhaussozialdienst, Ärzte, Therapeuten und Verwaltung zusammen.

So funktioniert unser Entlassmanagement

  1. Unsere Pflegekräfte legen im Rahmen des Pflegeaufnahmegesprächs (Basisassessment) fest, ob beim Patienten ein zusätzlicher Versorgungsbedarf nach Beendigung des stationären Aufenthalts bestehen wird.
  2. Die genaue Erfassung des individuellen Mehrbedarfs erfolgt durch die Mitarbeiterinnen unseres Krankenhaussozialdienstes (erweitertes Assessment) gemeinsam mit Patienten / Angehörigen.
  3. Parallel erfolgt die Organisation für den Zeitraum nach der Entlassung in Absprache mit den Leistungsträgern noch während des stationären Aufenthaltes.
  4. Die Entlassung erfolgt mit festgelegter Informationsweitergabe an die weiterbehandelnden Strukturen.
  5. Ziel ist die Verbesserung der direkten Anschlussversorgung des Patienten.

Wichtig für Patienten zur Entlassung

  • Im Idealfall steht das Entlassdatum vorher fest und wird vom Arzt mit dem Patienten/Angehörigen besprochen.
  • Organisieren Sie entsprechend einen Transport nach Hause / sprechen Sie den Arzt frühzeitig auf einen Transportschein/Taxischein an.
  • Im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes werden Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln versorgt (Gehhilfen, Orthesen, etc.) 
  • Am Tag der Entlassung händigt der Stationsarzt dem Patienten einen Arztbrief aus. Hier sind alle wichtigen Informationen zum Krankenhausaufenthalt, durchgeführten Untersuchungen/Behandlungen aufgeführt. Er ist in medizinischer Fachsprache geschrieben und wichtig für den weiterbehandelnden Arzt (Hausarzt).
  • Bestandteil des Arztbriefes/Enlassbriefes sind Angaben zu Medikamenten nach bundeseinheitlichem Medikationsplan und eventuell weitere Befunde
  • Nehmen Sie den Arztbrief unbedingt zum nächsten Termin beim weiterbehandelnden Arzt mit. So kann dieser gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Patienten erhalten zur Entlassung

  • Entlassbrief mit Angaben zu Medikamenten
  • Hilfsmittel je nach Bedarf noch im Rahmen des Aufenthaltes
  • Wichtige Medikamente

Krankentransport nach Hause

  • Falls der Patient nach der Entlassung aus dem Krankenhaus einen Transport benötigt, gibt es die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt einen Transportschein/Taxischein ausstellt. Nur, wenn ein solcher Schein vorliegt, übernimmt die Krankenkasse auch einen Teil der Kosten für den Transport.
  • Für die Ausstellung muss die Fahrt in Zusammenhang mit einer medizinischen Versorgung stehen und zwingend notwendig sein.
  • Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, hat das St. Marienkrankenhaus mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) vertraglich vereinbart, dass ein Krankentransportwagen fest vor dem Eingang des Krankenhauses stationiert ist (werktags in der Zeit von 9.00 bis 17.30 Uhr). Das DRK fährt in dieser Zeit ausschließlich Patienten aus unserer Klinik. Hierfür muss eine medizinische Indikation gegeben sein. Die Anforderung für den Transport regelt die entlassende Station, nach den gesetzlichen Vorgaben. Mit den ersten Tagesfahrten werden meist geriatrische Patienten nach Hause/ins Pflegeheim gebracht, für die schon am Vortag die Entlassung feststeht.
  • Wichtig: Versicherte haben zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden. Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung. Dies gilt auch für Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen.

Entlassung Kinderklinik

Werden nach dem Aufenthalt eine weitere Versorgung in einer Einrichtung oder Schulungen benötigt, stehen Ihnen zwei Mitarbeiterinnen des Krankenhaussozialdienstes zur Seite. Für Angelegenheiten, die über das Jugendamt geregelt werden müssen, ist eine unserer Psychologinnen Ihre Ansprechpartnerin. Die Station stellt den Kontakt her.

Entlassung Kinder- und Jugendpsychiatrie

Im Team der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind zwei Sozialarbeiterinnen tätig, die bei Bedarf weitere Dinge regeln.

Hotline für Rückfragen nach der Entlassung

Unser Ansprechpartner beantwortet gerne Ihre Fragen.

Hotline 0621-5501-5800
Montag bis Freitag 09.00-19.00 Uhr
Samstag bis Sonntag 10.00-14.00 Uhr
Ein Mitarbeiter des Empfangs im St. Marienkrankenhaus verbindet sie je nach Fragestellung mit dem diensthabenden Arzt oder der jeweiligen Station.