Gelenkerhaltende Operationsverfahren bei Coxarthrose und Hüftdysplasie

Arthroskopie

Eine Gelenkspiegelung, d.h. der Blick in das Innere des Hüftgelenkes mithilfe einer Kamera-Optik, ist ein minimalinvasives Operationsverfahren und kommt in frühen Krankheitsstadien zur Anwendung - so bei Zeichen einer Gelenklippenverletzung (Labrumschädigung), einer Knochenproblematik (Cam- oder Pincer-Impingement) oder bei Hinweisen auf freie Gelenkkörper. Ziel ist die Beseitigung mechanischer Irritationen wie destruierte Labrumanteile, einklemmende Knochenlammellen am Schenkelhals, kneifzangenartige Veränderungen am Gelenkpfannenrand oder freie Gelenkkörper. Bei einer Gelenkschleimhautentzündung (Synovialitis) kann eine (Teil-)Entfernung angezeigt sein. Bei Schädigungen des zentralen Kopfbandes kann ebenfalls eine (Teil-)Entfernung erfolgen. Diese Verfahren sollen die Beschwerdesymptomatik temporär vermindern. Ein Fortschreiten der Arthrose kann hierdurch jedoch nicht verhindert werden.

Umstellungsosteotomie

Bei einer Fehlstellung (z.B. Dysplasie) des Hüftgelenkes werden die Gelenkflächen ungleichmäßig belastet. Hierdurch können Knorpelschäden und eine fortschreitende Arthrose entstehen. Besteht eine unzureichende Überdachung des Hüftkopfes, so kann durch eine operative Pfannenschwenkung die Hauptbelastung von dem erkrankten Gelenkteil auf das Gesunde verlagert werden. Hierdurch wird die mechanische Beanspruchung des Hüftgelenkes vermindert, Schmerzen reduziert und ein Fortschreiten der Arthrose verzögert. Voraussetzung hierfür ist, dass nicht alle Gelenkkompartimente von der Arthrose betroffen sind. Die operativen Achskorrekturen werden gelenknah an den drei Beckenknochen durchgeführt. Dabei wird der Knochen an vor der Operation exakt geplanten Positionen durchtrennt (Osteotomie) und in der korrigierten Achse mit Schrauben stabilisiert. Eine Metallentfernung ist danach nicht zwingend erforderlich. 
Direkt nach der OP muss das operierte Bein entlastet werden. Postoperativ erfolgt eine krankengymnastische Behandlung. Bis zur abgeschlossenen Knochenheilung nach etwa sechs bis zehn Wochen darf das Bein nur teil belastet werden. Danach kann die Belastung zunehmend gesteigert werden. Bis zum Erreichen der Vollbelastung ist eine Thromboseprophylaxe notwendig.