Zuweiserinformationen Kinder- und Jugendpsychiatrie

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Wir behandeln Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

  • Bei Vorschulkindern arbeiten wir mit dem Kinderzentrum in Oggersheim zusammen, d.h. falls inhaltlich sinnvoll, verweisen wir sehr kleine Kinder dorthin.
  • Junge Erwachsene, d.h. nach dem 18. Lebensjahr, können wir in Einzelfällen bis zum 21. Lebensjahr weiterbehandeln, falls sie bereits als Jugendliche, d.h. vor dem 18. Lebensjahr, bei uns in Behandlung waren und falls ihr Entwicklungsstand eher dem eines Jugendlichen entspricht. Anderenfalls verweisen wir an niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. an die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Krankenhaus zum Guten Hirten.

Überweisung

  • Bitte veranlassen Sie - auch bei einer vorrangig gewünschten tagesklinischen oder stationären Behandlung - zunächst eine ambulante Vorstellung Ihres Patienten in unserer Institutsambulanz.
  • Dazu benötigen wir von Ihnen einen Überweisungsschein für unsere Institutsambulanz (Institutsambulanz KJP / St. Annastiftskrankenhaus).
  • Gerne können Sie den Patienten Vorunterlagen, so Testbefunde, Laborbefunde, Vormedikation, weitere Berichte, Arztbriefe usw. mitgeben oder uns zusenden. Im Sinne des Datenschutzes bitten wir, von E-Mails abzusehen.

Anmeldung

  • Wir legen Wert darauf, dass die Sorgeberechtigten ihr Kind selbst anmelden.
  • Terminvereinbarungen zu einer Erstvorstellung durch die Sorgeberechtigten bitte nur telefonisch zu den angegebenen Zeiten über unsere Institutsambulanz. Weitere Details finden Sie und die Sorgeberechtigten in unseren Patienteninformationen.Die Sorgeberechtigten mögen sich bitte dazu ein wenig Zeit am Telefon nehmen. Die Leitung kann durchaus auch mal besetzt sein. Wir benötigen auch zunächst einige Angaben, so Namen, Adresse, Sorgeberechtigte, Wohnort, Krankenversicherung, Vorbehandlungen, evtl. noch weitere aktuelle Behandler und den Vorstellungsanlass.

Indikationsklärung

  • Als Institutsambulanz sind wir nach § 118 (1,2) SGB V - so wie Sie im niedergelassenen Bereich beispielsweise gegenüber der KV - an bestimmte vertragliche Bedingungen gebunden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir beispielsweise Parallelbehandlungen bei einem anderen Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeuten nicht für sinnvoll halten und uns vorbehalten, ggf. auch an einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, das Kinderzentrum (SPZ) in Oggersheim, die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Krankenhaus zum Guten Hirten, eine Beratungsstelle, den schulpsychologischen Dienst, einen Träger der Jugendhilfe zu verweisen.
  • Im Rahmen einer ersten Diagnostikphase, d.h. häufig in drei Terminen, klären wir dann, ob vorrangig eine ambulante, eine teil- oder vollstationäre Therapie sinnvoll ist.

Briefe / Berichte

  • sind für uns therapeutische Interventionen. Wir legen Wert auf eine aktive Mitarbeit der Sorgeberechtigten, eine transparente Information der Mitbehandler und darauf, dass auch die Sorgeberechtigten über unsere Befunde und Empfehlungen informiert sind, auch wenn es manchmal unterschiedliche und auch konträre Positionen geben mag.
  • In der Regel erhalten die Sorgeberechtigten und  - sofern eine  entsprechende Schweige­pflichts­entbindung vorliegt - auch die Mitbehandler Kopien unserer Berichte, sofern nicht besonders schutzwürdige Umstände der Diagnostik und Behandlung dem entgegenstehen. Ggf. bitten wir die Sorgeberechtigten, diese in Kopie dann weiterzugeben, beispielsweise an die Schule, eine Beratungsstelle, das Jugendamt.
  • Sollten Eltern bei Ihnen angeben, bereits bei uns in Behandlung gewesen zu sein, fragen Sie sie bitte, ob ein Brief vorliegt und bitten Sie sie, Ihnen eine Kopie zu geben. Das erspart uns und Ihnen zeitaufwendige und vermeidbare Berichtanforderungen.
  • Über eine (teil)stationäre Behandlung berichten wir dann separat in einem ausführlichen Entlassungsbericht, den Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung erhalten.
  • Bei Bedarf tauschen sich die stationären Casemanager (Ärztin oder Psychologe) gerne auch mit Ihnen mündlich aus bzw. geben dem Patienten bei der Entlassung eine Kurzinformation mit.

Anmeldung Tagesklinik / Stationen

  • Gerne können Sie Patienten auch direkt für eine teilstationäre oder stationäre Behandlung anmelden. Eine gute Vorbereitung und Auftragsklärung macht gerade dann Sinn. Daher legen wir Wert darauf, dass sich die Familie zunächst ambulant vorstellt. Bitte stellen Sie daher für Ihren Patienten zunächst lediglich einen Überweisungsschein für unsere Institutsambulanz aus, vermerken aber bitte Tagesklinik oder stationär. Sie erhalten von uns dann entweder mündlich oder auch meist schriftlich eine Rückmeldung, wie wir die Behandlungsmöglichkeiten einschätzen und was wir aktuell vorschlagen.
  • Bei (teil)stationärer Aufnahme des Patienten benötigen wir dann noch einen Einweisungsschein.

Krisentermine

  • An den Wochentagen halten wir stets Krisentermine vor, die wir erst kurzfristig besetzen. Zudem hat ein Mitarbeiter Picetdienst.
  • Falls Sie einen Patienten notfallmäßig hier vorstellen wollen, rufen Sie uns bitte vorher an, damit wir das Vorgehen einvernehmlich besprechen können.
  • Außerhalb unserer regulären Arbeitszeiten wenden Sie sich bitte an die Zentrale des St. Annastiftskrankenhauses (Telefon 0621-5702-0).

Wartezeiten

  • sind leider auch in der Tagesklinik und auf Station aufgrund der hohen Nachfrage häufig nicht vermeidbar. Um übersichtlich und fair planen zu können, kommen wir leider nicht darum, eine Warteliste für die Stationen zu führen. Wir bemühen uns, hier nach medizinischer Notwendigkeit zu priorisieren und einzubestellen. Sobald jemand abspringt, versuchen wir, den Platz zeitnah einem anderen Patienten anzubieten. Nicht selten müssen wir einen Patienten/eine Patientin (z.B. mit einer Essstörung) zunächst vollstationär aufnehmen und übernehmen ihn/sie dann später in die Tagesklinik. Wir bemühen uns auch, für jeden Patienten eine individuelle Lösung zu finden und versuchen dann unvermeidbare Wartezeiten ambulant zu überbrücken.
  • In der Ambulanz schwanken im Jahreslauf naturgemäß die Wartezeiten zwischen Anmeldung und erstem Termin, d.h. erfahrungsgemäß handelt es sich um mehrere Wochen in Hochzeiten wie im Herbst, im Februar (nach den Zwischenzeugnissen) und vor den Sommerferien. In den Schulferien, insbesondere in den Sommerferien, kommt man eher rascher zum Zuge.
  • Sobald wir erfahren, dass ein Termin für eine Erstvorstellung frei wird, bemühen wir uns, einen anderen Patienten nachrücken zu lassen.