Vortrag zum Thema Betreuungsrecht, Vorsorgeregelung und Patientenverfügung

Montag, 13. Mai, 19.30 Uhr im Heinrich Pesch Haus

Jeder möchte über sein Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn man durch eine Behinderung oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln?

Für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit im Alter oder aufgrund einer schweren Erkrankung ist juristische Vorsorge möglich, die eine rechtliche Betreuung vermeidet. Das ist die Vorsorgevollmacht, die häufig mit Patientenverfügungen kombiniert wird. Im Patientenverfügungsgesetz ist die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen geregelt.

In übersichtlicher Form erfahren die Zuhörer an diesem Abend mehr über die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Der Mannheimer Rechtsanwalt Bernd Kieser ist seit Jahren als erfahrener Praktiker und Referent bei der Fortbildung von Juristen auf dem Gebiet des Betreuungsrechts sowie der Gestaltung von Vorsorgeregelungen und Patientenverfügungen tätig. Er ist zugleich Vorstand der Deutschen Vereinigung für Vorsorge Betreuungsrecht.

Termin
Montag, 13.05.2013, 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr (Vortrag und Gespräch)

Veranstaltungsort
Heinrich Pesch Haus Ludwigshafen, Frankenthaler Straße 229

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Fortbildung „Bewegtes Alter“ statt und steht allen Interessierten offen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist unentgeltlich, ein Kostenbeitrag wird erbeten.

Ärztin mit Patientin