ZUTRITT INS KRANKENHAUS NUR MIT FFP2-MASKE!!
Dies gilt für Patienten, Besucher, Handwerker & medizinisch notwendige Begleitpersonen. Die Maske ist mitzubringen!
Notaufnahme St. Marienkrankenhaus / Notaufnahme St. Annastiftskrankenhaus
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht ohne Ausatemventil! (ab dem vollendeten 6. Lebensjahr)
- Bitte rufen Sie unsere Notaufnahme nicht sofort nach der Einlieferung Ihres Angehörigen an, um die Behandlung und unsere Abläufe nicht zu gefährden.
- Begleitpersonen müssen das Haus wieder verlassen (außer es besteht eine medizinische Notwendigkeit der Begleitung, z.B. Eltern von Minderjährigen)
Geburt
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht (ohne Ausatemventil). Unter der Geburt entfällt sie für die Gebärende. Entsprechende FFP2-Masken sind bitte mitzubringen.
- Eine symptomfreie Begleitperson aus dem gleichen Haushalt darf unter der Geburt dabei sein, wenn der Schnelltest negativ ist. Bitte informieren Sie sich vor Zutritt über die aktuellen Regelungen.
Besuchsregelung ab dem 05.07.2022
- Jeder Patient kann täglich zwischen 15 und 18 Uhr für 1 Stunde Besuch von 1 Person empfangen. Die Besuchszeiten im Kinderkrankenhaus sind von 10 bis 20 Uhr für 2 Stunden, ebenfalls 1 Person am Tag.
- Ausnahmen bestehen für Eltern und Angehörige von Schwerkranken/Sterbenden. Ebenfalls bestehen Ausnahmen für Besuchende der Neugeborenenintensivstation. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit der Station zu den aktuellen Regelungen auf.
- Nur registrierte Besucher dürfen das St. Marienkrankenhaus betreten. Im St. Annastiftskrankenhaus werden die Daten ebenfalls erhoben.
- Für den Besuch brauchen Sie einen tagesaktuellen offiziell bestätigten Corona-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
- Während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend (ohne Ausatemventil, diese ist mitzubringen). Während des Besuchs trägt auch der Patient eine FFP2-Maske.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Besuchsregelung.
Sprechstunden
- Das Tragen einer FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) ist verpflichtend (gilt ab dem vollendeten 6. Lebensjahr für Patienten, darunter mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz, und Begleitpersonen). Die Maske ist mitzubringen.
- Es gelten die gültigen Hygieneregeln - Abstand / Händehygiene / Maske tragen (FFP-2 Maske verpflichtend).
- Begleitpersonen können den Patienten nur bei medizinischer Notwendigkeit begleiten (z.B. Elternteil Minderjähriger)
Wichtig
- Wenn Symptome vorliegen oder Kontakt zu einem positiv Getesteten bestand, darf das Krankenhaus nicht betreten werden (außer in akuten Notlagen über die Notaufnahme).
- Coronapatienten stehen unter Quarantäne und können keinen Besuch empfangen.
- Es gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske, ohne Ausatemventil) für Besucher und Patienten. Diese gilt auch während des Besuchs im Patientenzimmer.
- Wir nehmen aus Hygienegründen keine Lebensmittel, Geschenke und Blumen für Patienten entgegen.
- Kinder dürfen das Krankenhaus nicht betreten, außer sie sind Patienten.
- Die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten.
- Die Vorgaben der Händehygiene sind zu beachten.