Zuzahlung
Gesetzliche Regelung der Krankenhauszuzahlung ab 1. Januar 2010
Als volljähriger Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 € pro Behandlungstag zu übernehmen, sofern Sie nicht insgesamt von Zuzahlungen befreit sind. Diese Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Der Gesetzgeber hat die Einziehung dieser Zuzahlungen nunmehr vollständig auf die Krankenhäuser übertragen. Die Zuzahlungen sind eine Forderung Ihrer Krankenkasse und werden von den Krankenhäusern nicht einbehalten, sondern an diese weitergeleitet. Die Krankenhäuser handeln lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse.
Bitte vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und geben Sie uns eine Einzugsermächtigung oder denken Sie daran, die Zuzahlung direkt nach Ihrem Aufenthalt zu entrichten. Dies ist auch per Kartenzahlung möglich.
Alle Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen notfalls mit Zwangsmitteln einzuziehen.


